Leuchtmittelverbot ab 2023

Welche Leuchtmittel sind betroffen?

Aufgrund der EU-Verordnung «Ecodesign EU 2019/2020» dürfen seit September 2021 diverse Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden. Zudem sind ab Februar 2023 weitere Leuchtmittel von der Anpassung der «RoHS-Richtlinie» betroffen.

Verbot seit September 2021

  • Niedervolt Halogen Reflektorlampen GU 5.3 / 12 V
  • Halogen Stablampen R7süber 2700Lumen
  • Leuchtstoffröhren T2
  • Kompaktleuchtstofflampenmit 2-Stiftsockel

Verbot ab Februar 2023

  • Kompaktleuchtstofflampen  ohne integriertes Vorschaltgerät, mit 4-Stiftsockel
  • Ringförmige Leuchtstofflampen

Verbot ab September 2023

  • Halogen Stiftlampen  G9, G4, GY6.35
  • Leuchtstoffröhren T5 + T8
  • Aufzählung nicht abschliessend

Hier geht es zum Flyer Leuchtmittelverbot

Haben Sie Leuchtmittel im Einsatz und sind unsicher, ob diese vom Verbot betroffen sind? Als fachkundiger Elektro-Partner vor Ort unterstützen wir Sie dabei, sich optimal  auf den Produkt aus lauf der betroffenen Leuchtmittel vor-zubereiten.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.